[ Auszug: Eine Tat ist zu der Zeit begangen, zu welcher der Täter oder der
Teilnehmer gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln
müssen. Wann der Erfolg ... ]
[ StGB Keine Strafe ohne Gesetz ] [ StGB Zeitliche Geltung ] [ StGB Geltung für Inlandstaten ] [ StGB Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen ] [ StGB Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter ] [ StGB Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter ] [ StGB Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen ] [ StGB Zeit der Tat ] [ StGB Ort der Tat ] [ StGB Sondervorschriften für Jugendliche und Heranwachsende ]